Praxis für Psychotherapie (HeilprG) - Ursula Bergmann

Praxis für Psychotherapie (HeilprG) und Coaching

Ursula Bergmann
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten eine staatliche Heilerlaubnis, wenn sie in einer schriftlichen und mündlichen amtsärztlichen Prüfung den Nachweis über detaillierte Kenntnisse der Psychopathologie und der Diagnostik psychischer Erkrankungen und Störungen erbringen. Zudem müssen sie die Fähigkeit nachweisen, den Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch behandeln zu können. Entscheidend ist auch, die Grenzen der eigenen heilkundlichen Tätigkeit zu kennen, dies v.a. in der Abgrenzung gegenüber Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten. Aufgrund dieser gesetzlichen Sorgfaltspflicht verbietet sich z.B. eine alleinige Behandlung von psychischen Störungen aufgrund hirnorganischer oder endokrinologischer Erkrankungen; hier dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie nur begleitend zu einer ärztlichen Behandlung therapeutisch unterstützen.

Die psychotherapeutische Arbeit der Heilpraktiker stellt oftmals eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems dar, da von den gesetzlichen Krankenkassen nur drei bestimmte Psychotherapieverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologische Verfahren sowie Verhaltenstherapie) bezahlt werden. Die Brücke zu dem großen Spektrum weiterer anerkannter psychotherapeutischer Verfahren bilden die Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie können mit modernen, sehr gut bewährten Therapieverfahren eine schnelle und dabei nachhaltige Hilfe bei der Bearbeitung verschiedener Lebensthemen bieten.

Tatsächlich bemühen sich gerade im Bereich der psychosomatischen Beschwerden, die häufig – und richtigerweise – zuerst die haus- oder fachärztliche Abklärung erfordern, immer mehr Ärzte um eine sinnvolle Kombination zwischen der Schulmedizin und anderen heilkundlichen Methoden. Viele Heilpraktiker arbeiten erfolgreich mit Ärzten zusammen und können auf diese Weise in einem effizienten Rahmen eine ganzheitliche Behandlung verfolgen.

Gegenüber Dritten, wie z.B. Arbeitgebern oder Versicherungsgesellschaften, unterliegen Heilpraktiker für Psychotherapie – wie Ärzte – von Rechts wegen einer Schweigepflicht. Nur Sie selbst können sie von der Schweigepflicht entbinden.

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